Andreas Döring - Sachverständiger

Andreas Döring

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Zimmererhandwerk

Sachverständigengutachten

Inhalt

Der Sachverständige beschreibt erst einmal in einer Feststellung alle am Ortstermin festgestellten Ausführungs-Detailpunkte und gegebenenfalls Messergebnisse.

Zur Verdeutlichung seiner schriftlichen Beschreibungen wird der Sachverständige Bilddokumentationen als Anlage dem Gutachten beifügen.

Dabei bedient sich der Sachverständige den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind im Zimmererhandwerk z.B. die Fachregeln des Zimmererhandwerks sowie eingeführte DIN Normen. Der Gutachtenbesteller kann somit im Ergebnis selbständig erkennen , welche Regelabweichungen der Handwerker oder Planer ausgeführt hat.

Zum Abschluss eines Gutachtens erstellt der Sachverständige eine Zusammenfassung. In dieser geht er nochmals auf die Fragestellungen und Feststellungen vom Ortstermin ein.

in der Zusammenfassung zeigt der Sachverständige welche Regelabweichungen festgestellt wurden. Je nach Aufgabenstellung an den Sachverständigen kann aufgrund der Auswertungen nun eine Kostenermittlung oder auch ein Sanierungskonzept ausgearbeitet werden. Hierbei plant und beschreibt der Sachverständige welche Tätigkeiten notwendig sind, um die festgestellten Mängel zu überarbeiten.

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Beauftragung

Die Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen

Im Vertrag muss der Auftraggeber mit Anschrift, die Aufgabenstellung an den Sachverständigen sowie Vergütungsanspruch des Sachverständigen wie Fahrtzeiten, Kilometervergütung, Bilddokumentationen, Kopien etc. aufgeführt werden.

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